KfW und BAFA Förderungen

Wir beraten Sie bezüglich der richtigen Förderprogramme für Ihr Wohngebäude.
Bei Bedarf übernehmen wir die komplette Antragsstellung für Sie.

 

Beratungsangebote für Bestandsgebäude

Beratung energetische Sanierung /Erweiterung eines Bestandsgebäudes.

Sanierung zum Effizienzhaus

Als gelistete Energie-Effizienz-Experten unterstützen wie Sie bei der energetischen Planung, wickeln Förderanträge ab und begleiten die Durchführung Ihrer Effizienzhaus-Sanierung.

Wenn Sie Ihr Zuhause sanieren, lohnt es sich, auf den Effizienzhaus-Standard zu achten. Damit können Sie

  • Energiekosten sparen,
  • den Wert Ihrer Immobilie steigern,
  • den Wohnkomfort erhöhen und
  • von Fördergeldern profitieren.

Für das KfW-Effizienzhaus gibt es verschiedene Standards, angegeben durch eine Kennzahl. Je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energiebedarf Ihrer Immobilie und desto höher die Förderung.

Bei einer energetischen Sanierung werden die Standards Effizienzhaus 40, 55, 70 und 85 gefördert.

Förderung von Einzelmaßnahmen oder von Maßnahmenpaketen

Wir unterstützen Sie auch bei energetischen Einzelmaßnahmen wie dem Austausch der Fenster oder dem Heizungstausch. Dabei planen und kontrollieren wir die energetische Qualität und sichern Ihnen die damit verbundene Auszahlung der Fördergelder.

Aktuelle Fördersätze BAFA BEG:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken (15-20 % Förderung)
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren (15-20 % Förderung)
  • Optimierung der Heizungsanlage (15-20 % Förderung)
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage (15-20 % Förderung)
  • Heizungstausch (10 – 40 % Förderung)

Werden Sanierungsmaßnahmen, welche in einem „individuellen Sanierungsfahrplan“ empfohlen wurden umgesetzt, erhöht sich die Förderung beim Großteil der Maßnahmen um 5%.

Erfüllung E-WärmeG

Wir beraten Sie bei der Erfüllung des E-WärmeG. Gerne kommen wir bei Ihnen vorbei und prüfen welche Erfüllungsoptionen für Ihre Gebäude am sinnvollsten bzw. wirtschaftlichsten sind. Nach der Umsetzung stellen wir Ihnen die nötigen Nachweise für die untere Baurechtsbehörde aus.

BAFA- Vor- Ort- Beratung / Individueller Sanierungsfahrplan

Mit den Vor-Ort-Beratungen und einem individuellen Sanierungsfahrplan bekommen Sie nicht nur einen Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und die Potenziale zur Energieeinsparung, sondern auch über anstehende Sanierungsschritte und deren Kosten-Nutzen-Verhältnis.

  • Vor-Ort-Begehung
    Für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans besichtigen wir das Gebäude vor Ort, um die individuellen Gegebenheiten und Ihre Wünsche bei der Beratung zu berücksichtigen.
  • Ausarbeitung von Sanierungskonzepten/ Sanierungsschritten
    Bei unserer Energieberatung erarbeiten wir ein Sanierungskonzept, die einzelnen Sanierungsschritte werden so gestaltet, dass diese förderfähig sind.
  • Ihr individueller Sanierungsfahrplan
    Ihr individueller Sanierungsfahrplan enthält ein übersichtliches Sanierungskonzept zum Effizienzhaus. Er kann sowohl zur Erfüllung des EWärmeG oder als auch zur Erhöhung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (+5 % "iSFP-Bonus") genutzt werden.

Der Zuschuss zu einer Vor-Ort-Beratung beträgt 80% der Beratungskosten.

Energieausweise (Bestand)

Soll ein Wohngebäude vermietet, verkauft oder verpachtet werden, dann muss dem potentiellen Käufer oder Mieter ein Energieausweis vorgelegt bzw. übergeben werden.

Wir bieten beide Arten des Energieausweises an:

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre erstellt. Der Bedarfsausweis, berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen
Ein- und Zweifamilienhäuser ab 150 EuroJede weitere Wohneinheit + 20 EuroAnfrage senden Ein- und Zweifamilienhäuser ab 400 Euro + Fahrtkosten 1,42 Euro je Kilometer Jede weitere Wohneinheit + 68 EuroAnfrage senden

Fordern Sie ihr individuelles Angebot an oder kontaktieren Sie uns bei Fragen zum E-WärmeG.
Tel: 07572-711050 oder per E-Mail: info@weckerle-energieberatung.de